Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firma Jens Koester - Versandhandel

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist eine Bestellung im Onlineshop www.schankanlagen.net nicht möglich. Das gesamte Warenangebot auf www.schankanlagen.net richtet sich ausschließlich an Käufer die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

Die Lieferungen und Leistungen der Firma Jens Koester - Versandhandel an Unternehmer im Sinne des §14 BGB erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nachstehende Bedingungen werden, soweit nicht Abweichendes von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt ist, ein für allemal der Geschäftsverbindung mit dem Käufer oder Warenempfänger zugrunde gelegt und als rechtverbindlich anerkannt, ohne dass es im späteren Schriftwechsel oder bei neuen Geschäftsabschlüssen einer besonderen Erwähnung derselben bedarf. Abweichende Einkaufsbedingungen gelten, auch wenn wir Ihnen nicht widersprechen, nur mit unserem schriftlichen Einverständnis.

1. Angebote und Abschluss
Die Angebote der Firma Jens Koester - Versandhandel im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei der Firma Jens Koester - Versandhandel zu bestellen. Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Alle Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ebenso bedürfen alle Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, auch wenn sie mit unseren Vertretern besprochen sind einer schriftlichen Bestätigung. In Bezug auf patent-, muster- und markenrechtlichen Schutz erfolgt die Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und unter Haftung des Auftraggebers für einen Schaden einschließlich entgangenen Gewinns, der uns oder Dritten entstehen kann. 
Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden und hat uns für alle dadurch etwa treffenden Nachteile klag- und schadlos zu halten. Abgeschlossene Gesamtaufträge z.B. Rahmenverträge über die Lieferung eines bestimmten Mengenkontingents an Waren gelten, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, für 1 Jahr. 
Sofern innerhalb dieser Frist der Besteller nicht den Gesamtauftrag abgenommen hat, behalten wir uns nach vorheriger Absprache wahlweise die Lieferung des Restpostens, die Berechnung der hier lagernden Materialien oder die Aufhebung und Belastung eines gegebenenfalls gewährten Preisvorteils für die gelieferte Stückzahl vor.

2. Preise
Sämtliche Preise und eventuelle Nebenkosten der Lieferung verstehen sich in EURO zzgl. der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Lager Appen. Rollgeld, Transportversicherungs-Gebühren, Fracht und dergleichen gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Preise entsprechen jeweils dem am Tage des Angebotes oder der Auftragsbestätigung gültigen Material-, Lohn- oder sonstigen Preisniveau. Sollte sich dieses vor oder während der Ausführung des Auftrages ändern, so sind wir berechtigt, bei Ablieferung unsere Preise entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht, wenn zwischen Vertragsabschluß und Ablieferung ein Zeitraum von maximal 4 Monaten liegt.

3. Zahlung
Der Versand der im Onlinehop www.schankanlagen.net bestellten Waren erfolgt gegen Vorauskasse, Paypal oder Kauf auf Rechnung (Paypalservice). Bei Abholung ist die Ware sofort und ohne Abzug zahlbar.
Sollten wir auf Rechnung liefern, so sind diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt gemäß § 449 BGB vorbehalten. Es geht auf den Käufer über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsvorfall einschließlich der Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten getilgt hat. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern und auf Verlangen zu kennzeichnen und gegen Feuer zu versichern. Eine Be- und Verarbeitung sowie eine Umbildung der Vorbehaltsware geschieht in unserem Auftrag, ohne daß uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich, soweit die gelieferte Ware Bestandteil einer anderen Sache wird, auch auf die mit der Ware hergestellte neue Sache, und wir werden gemäß § 950 BGB anteiliger Miteigentümer. Bei Nichtzahlung fälliger Beträge, Einleitung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder sonstiger Gefährdung der Erfüllung - z.B. mangelnde Kreditwürdigkeit - können wir dem Käufer das Verfügungsrecht für die Vorbehaltsware entziehen und deren Herausgabe verlangen, ohne dass dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei Verpfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Die Weiterveräußerung ist ausgeschlossen für den Fall, dass im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht. 
Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir verpflichten uns, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn und soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 20% übersteigt. 
Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und verpflichtet, die eingegangenen Beträge in Höhe der noch nicht bezahlten Rechnungsbeträge unverzüglich an uns abzuführen. Der Käufer ermächtigt uns, nach unserem Gutdünken dem Kunden die Abtretung zu einem uns passenden Zeitpunkt anzuzeigen. Zu diesem Zwecke hat uns der Käufer eine Kundenliste und eine Forderungsliste auszuhändigen.

Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer, aber mindestens 10 € zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

5. Lieferzeiten, Lieferumfang
Die Lieferzeiten bestimmen sich nach der vertraglichen Vereinbarung. 
Die gewöhnlichen Lieferzeiten werden von uns so vereinbart, dass sie bei regelgerechtem Gang der Fabrikation unserer Vorlieferanten mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich zu informieren, sollte uns bekannt werden, dass die Lieferzeiten nicht eingehalten werden können.
Die angegebenen Lieferfristen werden bei nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb, z.B. Fällen höherer Gewalt sowie Betriebsunterbrechungen, Streiks, behördlichen Eingriffen, Aufruhr, Kriegseinflüssen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten, um die entsprechende Zeit verschoben. 
Wird uns oder unserem Vorlieferanten die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir ebenso wie der Vorlieferant von der Lieferverpflichtung frei. Der Käufer wird hiervon unverzüglich informiert.

6. Verzögerungsschaden und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Etwaige Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist, oder unsererseits oder seitens unseres Vorlieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder fahrlässig eine der sogenannten Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die die wesentlichen - im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden - Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages betreffen oder Pflichten, die für den Schutz des Käufers von grundlegender Bedeutung sind, verletzt ist. Ein für den Fall einer derartigen fahrlässigen Kardinalpflichtverletzung dem Käufer etwa zustehender Schadensersatzanspruch wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Gewährleistung , Haftung
Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, dass wir die Stücke, die in Folge nachgewiesener Material- oder Herstellungsfehler nicht verwendbar sind, nach unserer Wahl zum berechneten Preis zurücknehmen, nachbessern oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechenden Stücke unter Rücknahme der untauglichen ab unserem Werk kostenlos ersetzen. Eine Gewährleistung für Schäden, die zurückzuführen sind auf
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung,
fehlerhafte Montage bzw. Verarbeitung/Inbetriebnahme durch Käufer oder Dritte, soweit nicht eine fehlerhafte Montageanleitung von uns hierfür ursächlich war, natürliche Abnutzung, eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen,
entfällt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrage nach seiner Wahl verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder eine eindeutige Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 
Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben, sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben vorbehalten. 
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie eventuellen weiteren Ansprüchen - soweit nicht eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen ist - ist ausgeschlossen, es sei denn, auf unserer Seite läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder eine der unter der vorstehenden Ziffer 6 Abs.1 erläuterten Kardinalpflichten wären durch uns fahrlässig verletzt. Für einen sich aus dem letzteren Fall etwa ergebenen Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 6 Abs. 2 entsprechend.

8. Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Zeigt sich ein Mangel später, muss er unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Dies gilt auch im Falle einer Weiterveräußerung an einen Endkunden. Rügt dieser einen versteckten Mangel, ist dies vom Käufer uns ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. 
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Werden Beanstandungen erhoben, die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

9. Prüfung und Abnahme
Ist die Bestellung mit besonderen Gütevorschriften verbunden, so hat die Abnahme in unserem Werk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Unterläßt der Käufer die Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen des Lieferwerkes oder des Lagers als bedingungsgemäß geliefert. In diesem Fall sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.

10. Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen des Käufers gegen uns wegen eines Mangels, soweit nicht eine Haftung für Vorsatz in Rede steht, beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11. Verpackung
Verpackungsmaterial wird selbstkostend berechnet. Einweg-Verpackung wird von uns, wenn nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen.

13. Versand
 Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Verläßt die Lieferung das Lager in 25482 Appen, geht die Gefahr auf den Käufer über.
Wir versenden die Ware ausschließlich mit DHL im versicherten Paket.
 
14. Aufrechnung und Abtretung
Der Käufer kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 
Eine Abtretung irgendwelcher Ansprüche gegen die Firma Jens Koester,  Hasenkamp 20, 25482 Appen bedarf ausdrücklicher unserer Zustimmung.

15. Weiterverbringung ins Ausland
Die Firma Jens Koester - Versandhandel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem "Table Of Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL") und genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Unternehmer zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechte und Pflichten, die sich aus den Geschäften mit uns ergeben, gilt für beide Parteien für die Lieferung und Zahlung Appen als Erfüllungsort und Pinneberg als Gerichtsstand. Für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß ist ebenfalls Pinneberg Gerichtsstand. 
Es gilt für die Geschäftsbeziehung ausschließlich das deutsche Recht. 
Die Geltung des UN-Kaufrechtes=CISG wird ausgeschlossen.